修行 · Shugyō · Ausbildung

Ein Programm, gewachsen in Tokio.

Wir orientieren uns inhaltlich am Ausbildungsprogramm der Japan Karate Association mit Sitz im Tokioter Stadtteil Itabashi. Das vollständige Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt hier hinterlegt.

本部 · Honbu Dōjō · 板橋区, 東京

Kyū

Schülergrade

Der Weg beginnt mit den Schülergraden. Sie führen vom weißen Gürtel über farbige Stufen bis zur Schwelle des Schwarzgurts — jede Prüfung ein Standort auf dem Weg, nie ein Ziel.

Dan

Meistergrade

Mit dem ersten Dan beginnt das eigentliche Lernen. Jede weitere Stufe verlangt nicht mehr Technik, sondern mehr Tiefe — Haltung, Atem, Aufmerksamkeit und Verantwortung im Dojo.

三つの道 · Drei Wege

Neben dem Graduierungsweg.

Über Kyū und Dan hinaus kennt die JKA drei eigenständige Ausbildungswege. Sie stehen jedem Karateka offen, die Verantwortung übernehmen wollen — für Schüler, für den Wettkampf, für die Lehre selbst.

Die Ausbildungen sind miteinander verbunden: Wer sich von der ersten Stufe — der D-Lizenz — bis zur A-Lizenz weiterentwickeln möchte, durchläuft die Wege nicht isoliert. Wer etwa Instruktor werden will, absolviert auf seinem Weg auch die Kampfrichter- und die Prüferausbildung.

指導員

Shidōin

Instruktor

Der Weg, eigenes Können an die nächste Generation weiterzugeben. Vermittlung von Technik, Methodik und Etikette.

審判員

Shinpan

Kampfrichter

Regelkunde, Urteilskraft und Neutralität auf der Wettkampffläche — vom regionalen Turnier bis zur internationalen Meisterschaft.

教士

Kyōshi

Ausbilder

Die Ausbildung jener, die selbst ausbilden. Didaktik, Trainingslehre und Verantwortung für den Verein.

資格 · Shikaku · Qualifikationen

Kampfrichter, Prüfer und Graduierung — Qualifikationsanforderungen

Originalvorgaben der Japan Karate Association für Instruktoren-, Kampfrichter- und Prüferzertifizierungen in den Klassen D, C, B, A und (für Kampfrichter) International.

指導員

Anerkannte Instruktor-Zertifizierung — Instruktor (指導員)

Klasse D
Antrag
2. Dan
Voraussetzungen
Mindestens 20 Jahre alt
Anerkannte Funktion
Berechtigt zu unterrichten im eigenen Zweig-Dōjō oder in der Gruppe
Nach Zertifizierung
Klasse C
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 3. Dan
Voraussetzungen
Class D Instructor Certification
Anerkannte Funktion
Berechtigt zu unterrichten und zu trainieren auf nationaler Ebene
Nach Zertifizierung
Klasse B
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 4. Dan
Voraussetzungen
Class C Instructor Certification
Anerkannte Funktion
Berechtigt zu unterrichten und zu trainieren auf regionaler Ebene
Nach Zertifizierung
Klasse A
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 6. Dan
Voraussetzungen
Class B Instructor Certification
Anerkannte Funktion
Berechtigt zu unterrichten und zu trainieren auf internationaler Ebene
Nach Zertifizierung
Berechtigt zu unterrichten auf internationalen Lehrgängen
審判員

Anerkannte Kampfrichter-Zertifizierung — Kampfrichter (審判員)

Klasse D
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 2. Dan
Voraussetzungen
Anerkannte Funktion
Hauptkampfrichter bei Turnieren auf Dōjō- oder Gruppenebene
Nach Zertifizierung
Assistenzkampfrichter bei nationalen Turnieren
Klasse C
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 3. Dan
Voraussetzungen
Class D Judge Certification
Anerkannte Funktion
Hauptkampfrichter bei nationalen Turnieren
Nach Zertifizierung
  • ·Chefkampfrichter bei Turnieren auf Dōjō- oder Gruppenebene
  • ·Assistenzkampfrichter bei regionalen Turnieren
Klasse B
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 4. Dan
Voraussetzungen
Class C Judge Certification
Anerkannte Funktion
Hauptkampfrichter und Schiedsrichter bei regionalen Turnieren
Nach Zertifizierung
  • ·Chefkampfrichter bei nationalen Turnieren
  • ·Assistenzkampfrichter bei internationalen Turnieren
Klasse A
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 5. Dan
Voraussetzungen
Class B Judge Certification
Anerkannte Funktion
Hauptkampfrichter und Schiedsrichter bei internationalen Turnieren
Nach Zertifizierung
  • ·Chefkampfrichter und Schiedsrichter bei regionalen Turnieren
  • ·Berechtigt zur Ausbildung bei Kampfrichter-Lehrgängen
Klasse International
Antrag
Class A Judge Certification
Voraussetzungen
Prüfung
Auf Empfehlung des Instruktoren-Komitees
Ort
Anerkannte Funktion
Kampfrichter bei internationalen Turnieren
Nach Zertifizierung
審査員

Anerkannte Prüfer-Zertifizierung — Prüfer (審査員)

Klasse D
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 3. Dan
Voraussetzungen
  • ·Class D Instructor Certification
  • ·Mindestens 25 Jahre alt
Klasse C
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 4. Dan
Voraussetzungen
  • ·Mindestens 1 Jahr nach Erhalt der Class D Examiner Certification
  • ·Class C Instructor Certification
  • ·Class C Judge Certification
Klasse B
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 6. Dan
Voraussetzungen
  • ·Mindestens 1 Jahr nach Erhalt der Class C Examiner Certification
  • ·Class B Instructor Certification
  • ·Class B Judge Certification
Klasse A
Antrag
Mindestens 3 Monate nach Erhalt des 7. Dan
Voraussetzungen
  • ·Mindestens 2 Jahre nach Erhalt der Class B Examiner Certification
  • ·Class A Instructor Certification
  • ·Class A Judge Certification

Das vollständige Ausbildungsprogramm und die offiziellen Handbücher stellt die Japan Karate Association unter www.jka.or.jp bereit.

公式資料 · JKA Honbu

Originalquellen der Japan Karate Association

Unsere Ausbildung folgt der Linie des Honbu Dōjō in Tokio. Die offiziellen Handbücher — Technisches Handbuch für Instruktoren, Wettkampfordnung und die drei Bände des Kampfrichter-Handbuchs — werden von der JKA direkt veröffentlicht. Die spanischen Fassungen (Manual Técnico de Instructor, Reglamento de Competición) stehen dort ebenfalls bereit.

Verfügbare Handbücher

Die Handbücher werden von der Japan Karate Association zur Verfügung gestellt. Inhalte, Rechte und Aktualisierungen liegen ausschließlich bei der JKA.